Das Stadtarchiv Assens ist ein öffentliches Archiv der Gemeinde Assens gemäß dem Archivgesetz. Die übergeordnete Aufgabe des Archivs ist:
- Die Erhaltung von Archivunterlagen sicherzustellen, die historischen Wert haben oder der Dokumentation von Sachverhalten dienen, die für Bürger und Behörden von wesentlicher administrativer oder rechtlicher Bedeutung sind.
- Die Möglichkeit der Vernichtung von öffentlichen Archivunterlagen, die nicht aufbewahrungswürdig sind, sicherzustellen.
- Archivunterlagen Bürgern und Behörden, auch zu Forschungszwecken, zur Verfügung zu stellen sowie Bürger und Behörden bei der Nutzung von Archivunterlagen zu beraten.
Die Satzung des Stadtarchivs von Assens kannhier eingesehen werden.
Das Stadtarchiv steht sowohl den Bürgern als auch den kommunalen Verwaltungen der Gemeinde Assens zur Verfügung – siehe unten.
Das Stadtarchiv enthält vor allem Dokumente der heutigen Gemeinde Assens sowie der früheren Gemeinden, die innerhalb des heutigen Gemeindegebiets bestanden haben.
Ein großer Teil der kommunalen Archivbestände wurde bereits an das Reichsarchiv übergeben. Diese können über die Archivdatenbank„Daisy“ des Reichsarchivs abgerufen werden.
Das Stadtarchiv Assens teilt sich den Lesesaal mit dem Lokalarchiv Assens. Unser Bestand ist noch nicht vollständig katalogisiert, aber Sie können sich gerne an uns wenden, wenn Sie Fragen zum Bestand des Archivs haben.
Der Bürger
Gemäß dem Archivgesetz können Privatpersonen kommunale Archivunterlagen einsehen, die keine sensiblen personenbezogenen Daten enthalten, sobald diese Unterlagen 20 Jahre alt sind. Enthalten die Archivunterlagen sensible personenbezogene Daten, sind sie erst nach 75 Jahren zugänglich. Zu den sensiblen personenbezogenen Daten zählen unter anderem Informationen über die finanziellen Verhältnisse, die Gesundheit, die Sexualität und Ähnliches einer Person.
Wenn Sie kommunale Archivunterlagen, die jünger als 75 Jahre sind, zu Forschungszwecken einsehen möchten – sei es im Rahmen der Erstellung eines Buches, eines Artikels, einer Dissertation oder im Zusammenhang mit Ahnenforschung –, müssen Sie beim Stadtarchiv Assens einen Antrag auf Einsicht stellen.
Gemäß dem Archivgesetz ist es auch möglich, Informationen über sich selbst anzufordern. Sie haben nur Zugang zu Akten, die Ihre personenbezogenen Daten enthalten; es ist nicht möglich, Zugang zu Akten zu erhalten, die personenbezogene Daten von Ehepartnern, Geschwistern oder anderen Personen enthalten.
Wenn Sie Archivunterlagen für den Lesesaal bestellen, Zugang zu Archivunterlagen beantragen möchten, die jünger als 75 Jahre sind, oder Informationen über sich selbst einholen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Stadtarchiv.
Sofern Ihre E-Mail keine sensiblen personenbezogenen Daten enthält, können Sie sich unterstadsarkiv@assens.dk an das Archiv wenden.
Wenn Ihre E-Mail personenbezogene und sensible Daten enthält, müssen Sie diese per digitaler Post versenden. Sie können eine sichere E-Mail an das Stadtarchiv Assens senden, indem Siehier klicken.
Das Stadtarchiv bearbeitet keine Anträge auf Akteneinsicht bei der Gemeinde; hierfür müssen Sie sich an die zuständige Gemeindeverwaltung wenden, bei der Ihr Anliegen ursprünglich bearbeitet wurde. Weitere Informationen zur Akteneinsicht bei der Gemeinde Assens erhalten Sie, wenn Siehier klicken.
Kommunale Verwaltungen
Das Stadtarchiv Assens berät die Gemeinde Assens und legt Richtlinien für die Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen fest, um sicherzustellen, dass die Gemeinde den archivarischen Anforderungen gerecht wird. Das Stadtarchiv unterstützt die Gemeinde zudem bei der Bearbeitung von Akten und bei der Gewährung von Akteneinsicht. Wenn Sie als Sachbearbeiter eine Akte aus dem Stadtarchiv benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail anstadsarkiv@assens.dk.
Um die Angelegenheit effizient bearbeiten zu können, benötigen wir so viele Informationen wie möglich. Bitte geben Sie auch an, wofür die Angelegenheit verwendet werden soll. Ob sie beispielsweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Antrags oder einem Antrag auf Akteneinsicht verwendet werden soll.
Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie so viele Informationen wie möglich über den Fall und das gewünschte Archivmaterial angeben.Hier findenSie Beispiele dafür, welche Angaben wichtig sind, um einen Fall ausfindig machen zu können